Krankenkassen­­vergleich

  • Komfortable Leistungen, die Sie brauchen
  • Preisbewusst versichert sein, trotz Corona
  • Von Extras & Vorsorge profitieren

Krankenkassen­­vergleich leicht gemacht

Die Krankenkasse hat höhere Beiträge angekündigt? Oder Sie haben neue Ansprüche an Ihren Gesundheitsschutz und möchten Extras wie Zahnreinigung oder Vorsorgeprogramme nutzen? Dann lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. Mit unserem Vergleichsrechner verschaffen Sie sich schnell und einfach einen Überblick.

  • Wenige Eckdaten eingeben: Wir benötigen nur drei anonyme Angaben von Ihnen für den Vergleich der Krankenkassen-Tarife.

  • Aktuelle Preise & Leistungen vergleichen: Erhalten Sie einen schnellen Überblick über die aktuellen Beitragssätze & Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen.

  • Service nutzen: Mit unserer Unterstützung unkompliziert kündigen und bei neuer Krankenkasse versichern.

Gründe

Darum lohnt sich ein Krankenkassen­­vergleich

In Deutschland gibt es etwa 100 gesetzliche Krankenkassen. Jede von ihnen bietet die grundlegenden medizinischen Versorgungen, hat aber noch ein Paket mit Extra-Leistungen geschnürt. Dementsprechend unterscheiden sich die Anbieter durch die Beitragshöhe und das Leistungsangebot.

Kosten und Serviceleistungen sind wesentliche Gründe, weswegen sich ein Krankenkassenvergleich für Sie lohnt. Sie profitieren davon, da Sie die Kosten für die Krankenversicherung senken oder indem Sie einen Anbieter finden, der Ihre Bedürfnisse und Ansprüche an die Gesundheitsvorsorge bestens erfüllt.

Die  Gründe für einen Krankenkassenvergleich und einen Wechsel  sind beispielsweise:

  • Andere Ansprüche an die Leistung
  • Änderung der finanziellen Lage
  • Wunsch nach besserem Service
  • Unterstützung alternativer Behandlungsmethoden
  • Erhöhung der Beiträge
  • Wunsch nach innovativen Online-Angeboten (wie Online-Sprechstunde wegen Corona)

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Leistungen

Krankenkassen vergleichen: die Zusatzleistungen

Beim Leistungsangebot unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen mitunter gravierend. Darunter fallen alle Extras und Zusatzleistungen, die die Kasse ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt. Die grundlegende medizinische Versorgung leisten hingegen alle Krankenkassen. Folgende Zusatzleistungen können für Sie interessant sein:

Für Abenteurer und Traveller: Für die Einreise in manche Länder sind Schutzimpfungen gegen Malaria oder Cholera erforderlich. Dies kann unter Umständen höhere Kosten verursachen. Einige Krankenkassen übernehmen hier mehr als die üblichen Leistungen, wenn sie vom Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen werden.

Eine gute Gesundheitsvorsorge kann das Risiko für ernste Erkrankungen minimieren. Daher bieten viele Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen wie Hautkrebsscreening, Darmkrebsvorsorge oder Gesundheits-Checks für Personen unter 35 Jahren an.

Die regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse beschränken sich auf die notwendigen Behandlungen. Eine professionelle Zahnreinigung gehört nicht dazu, obwohl sie viele Zahnärzte als Vorsorge gegen Paradontitis und Karies empfehlen. Einige Krankenkassen unterstützen diesen Service mit einem Zuschuss. Für manche Verbraucher lohnt sich zudem eine Zahnzusatzversicherung.

Das Angebot an Behandlungsmethoden geht längst über das der herkömmlichen Schulmedizin hinaus. Viele Krankenkassen öffnen sich auch alternativen Therapien und unterstützen Homöopathie, Osteopathie und mehr. So übernehmen sie anteilig die Kosten für entsprechende Therapien oder Medikamente.

Die Familiengründung ist für viele junge Erwachsene ein wichtiges Thema. Krankenkassen bieten dazu umfangreiche Unterstützungsleistungen an. Diese reichen von der Früherkennung über Frühgeburtsprävention, Geburtsvorbereitungskurse bis hin zur Hebammenbereitschaft, Programmen zur Säuglingsbehandlung und schließlich zur Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen.

Mit einer gesunden Lebensweise sorgen Sie für Ihr Wohlbefinden und zugleich dafür, dass weniger Kosten für Krankenhausaufenthalte oder medizinische Versorgung entstehen. Viele Krankenkassen unterstützen daher den gesunden Lebensstil ihrer Mitglieder mit Zuschüssen oder bieten eigene Kurse rund um Ernährung und Sport an. Ebenso gibt es bei einigen Kassen spezielle Angebote für Chronisch kranke Menschen, die regelmäßig eine spezielle Versorgung benötigen.

Coronaleistungen

Welche besonderen Leistungen zahlen die Krankenkassen wegen Corona?

Die Corona-Pandemie verändert den Alltag aller Menschen grundlegend. Wichtig ist daher, dass weiterhin Verlass auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist.

Covid-19-Infektion: Ganz gleich, ob die Infektion durch Covid-19 keine oder nur leichte Symptome zeigt oder zu einem schlimmeren Fall wird: die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle Behandlungen, die medizinisch notwendig sind.

Corona-Test: Allgemein gilt: Die Kosten für einen Corona-Test übernimmt die Krankenkasse nur, wenn ein Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt ihn für notwendig hält. Wer keine Symptome zeigt und sich vorsorglich oder nur aus Interesse testen lassen möchte, muss diese Leistung selbst bezahlen. Die Kosten für einen freiwilligen Corona-Test belaufen sich laut Gebührenordnung auf etwa 130 bis 170 Euro. Wer sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat, kann innerhalb von zehn Tagen einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen.

Quarantäne: Die Quarantäne selbst ist eine Schutzmaßnahme, aber keine Erkrankung. Besondere Leistungen bieten die Krankenkassen dafür also nicht. Wer jedoch erkrankt und sich in Quarantäne befindet, hat Anspruch auf die üblichen Kassenleistungen.

Unser Tipp: Die Corona-Krise hat dafür gesorgt, dass immer mehr Menschen verstärkt digitale Services nutzen. Auch viele Krankenkassen haben ihre Angebote an Online-Diensten und Apps in den letzten Monaten verbessert. Beim Krankenkassenvergleich lohnt es sich, auch auf die digitalen Leistungen der Kasse zu achten, wenn Sie Ihre Anliegen bevorzugt über das Internet erledigen oder Apps zur Gesundheitsvorsorge nutzen.

Krankenkassen­vergleich für jede Berufs­gruppe:

Testsiegel-Sammlung

Krankenkassen­beiträge

Krankenkassen­vergleich nach Beitragssätzen

Neben den Leistungen sind auch die Kosten der Krankenkasse ein Grund, weswegen Sie die Krankenkasse wechseln können.

Der monatliche Beitragssatz einer Krankenkasse setzt sich auf folgenden Teilen zusammen:

Liegt aktuell bei 14,6 Prozent.
Berechnungs­­grundlage ist das Ein­­kommen.
Die Hälfte davon trägt der Arbeit­­geber.
Legt jede Kranken­­kasse individuell fest.
Berechnungs­­grundlage ist das Ein­­kommen.
Arbeit­­geber und Arbeit­­nehmer zahlen jeweils die Hälfte.

Im gesamten Krankenkassenvergleich schwankt die Höhe des Zusatzbeitrages aktuell zwischen 0 und 2,7 Prozent. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag zurzeit bei 1,1 Prozent. Voraussichtlich wird er ab 2021 auf 1,3 Prozent ansteigen.

Zu dem gesetzlich festgelegten Beitrag kommt also noch der entsprechende Zusatzbeitrag hinzu. In der folgenden Übersicht können Sie sehen, welchen Zusatzbeitrag die jeweilige Krankenkasse erhebt und wie hoch der Beitragssatz insgesamt ist.

AOK Sachsen-Anhalt 14,6 %
BKK Euregio 14,95 %
hkk 14,99 %
BKK PFAFF 15 %
BKK firmus 15,04 %
BKK Akzo Nobel 15,1 %
BKK Verbund­Plus 15,1 %
AOK Plus 15,2 %
BKK Scheu­­­felen 15,2 %
IKK gesund plus 15,2 %
BKK Faber-Castell 15,25 %
AOK Bremen und Bremer­­­haven 15,3 %
Audi BKK 15,3 %
BKK Freuden­­berg 15,3 %
BKK SBH 15,3 %
Debeka BKK 15,3 %
Techniker 15,3 %
AOK Nieder­­­sachsen 15,4 %
AOK Hessen 15,5 %
AOK Baden-Württem­­­berg 15,5 %
AOK Nord­­west 15,5 %
AOK Nord­­ost 15,5 %
AOK Rhein­­land-Pfalz / Saar­­land 15,5 %
R + V BKK 15,5 %
mhplus 15,58 %
BKK 24 15,6 %
HEK 15,6 %
IKK classic 15,6 %
AOK Bayern 15,7 %
AOK Rhein­­land / Ham­­burg 15,7 %
BARMER 15,7 %
BKK Linde 15,7 %
Heimat 15,7 %
Knapp­­schaft 15,7 %
SECUR­­VITA 15,7 %
BKK Mobil Oil 15,7 %
WMF BKK 15,7 %
Bahn BKK 15,8 %
BKK GILDE­­MEISTER 15,8 %
VIACTIV 15,8 %
Bertels­­mann BKK 15,85 %
TUI BKK 15,85 %
Die BER­­GISCHE 15,88 %
BIG direkt gesund 15,9 %
BKK VBU 15,9 %
BKK ProVita 15,9 %
Conti­­­nentale BKK 15,9 %
IKK Nord 15,9 %
SBK 15,9 %
Schwen­n­­inger 15,9 %
BKK WIRT­­SCHAFT UND FINANZEN 15,99 %
acti­­monda 16 %
BKK Pfalz 16 %
Salus BKK 16,05 %
energie-BKK 16,06 %
IKK Branden­­­burg und Berlin 16,09 %
DAK-Gesund­­heit 16,1 %
IKK Südwest 16,1 %
KKH 16,1 %
pronova BKK 16,1 %
Novitas BKK 16,14 %
SKD BKK 16,3 %
BKK HERKULES 16,8 %
BKK Stadt Augs­burg 17,3 %

*Aktueller Stand aus dem Jahr 2020

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Erhöhung wegen Corona?

Höhere Krankenkassen­beiträge wegen Corona?

Aufgrund der Corona-Krise verzeichneten die Krankenkassen zunächst höhere Einnahmen als Ausgaben. Einen Grund dafür sehen die Experten darin, dass verschiedene, geplante Leistungen nicht abgerufen wurden. So wurden beispielsweise Operationen verschoben, um Plätze für Corona-Patienten auf den Intensivstationen freizuhalten. Jedoch gehen die Krankenkassen davon aus, dass diese Leistungen demnächst nachgeholt werden. Auch die Ausgaben für Impfstoffe, Testungen und die Versorgung von Corona-Patienten werden voraussichtlich in der Zukunft ansteigen.

Daher rechnet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit einer deutlichen Erhöhung der Zusatzbeiträge ab 2021. Die Gesamtkosten für die GKV sind aktuell noch nicht genau zu beziffern, denn sie hängen vom Infektionsgeschehen und den notwendigen Tests ab. Inwiefern die Krise für die Beitragsunterschiede zwischen den Kassen verantwortlich sein wird, wird sich daher noch zeigen.

Sparpotential

Geld sparen durch Krankenkassen­­wechsel

Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, um Kosten zu sparen, dann legen Sie beim Vergleich den Fokus auf die Zusatzbeiträge. Die Krankenkasse mit einem niedrigen Beitrag ist für Sie dann die richtige. Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen hier weiter. Zur Berechnung der Beitragshöhe benötigen Sie folgende Angaben:

  • Die Berufsgruppe, weil diese die Höhe des Kassenbeitrages beeinflusst. Angestellte profitieren zum Beispiel von einem Zuschuss durch den Arbeitsgeber.

  • Das Bundesland, weil nicht jede Krankenkasse für alle Bundesländer geöffnet ist.

  • Das Einkommen (brutto), weil dieses die Berechnungsgrundlage für den Kassenbeitrag bildet.

Ein Unterschied von ein bis zwei Prozent klingt wenig. Trotzdem kann sich ein genauer Vergleich der Kosten lohnen, um die Ihre jährlichen Ausgaben zu senken. Unsere Rechenbeispiel zeigt Ihnen, wie hoch die Kosten für einen Angestellten mit einem Brutto-Einkommen von 3.000 Euro sind – für eine Krankenversicherung im günstigen, im mittleren und im hohen Preissegment:

AOK Sachsen-Anhalt

0%

Da die AOK Sachsen-Anhalt als einzige keinen Zusatzbeitrag erhebt, ist sie die günstigste Krankenkasse.

Continentale BKK

0%

Die bundesweit geöffnete Krankenkasse verzeichnet rund 91.000 Mitglieder und liegt mit einem Zusatzbeitrag von 1,3 % im mittleren Bereich.

BKK Herkules

0%

Mit 2,2 % ergebt die in Bayern, Hessen und Niedersachsen ansässige Krankenkasse einen der höchsten Zusatzbeiträge.

Krankenkassen­wechsel

Die Krankenkasse wechseln: was ist zu tun?

Sie haben neue Ansprüche an die Leistungen Ihrer Krankenkasse oder Sie möchten sich preisbewusst gesetzlich krankenversichern? Dann können Sie Ihre Krankenkasse ganz leicht wechseln.

  • Vergleichen

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Beiträge und Leistungen der jeweiligen Krankenkassen. Achtung: Nicht jede Krankenkasse bietet ihren Service bundesweit an. Nutzen Sie dazu gern unseren Krankenkassenvergleich. Hier können Sie Beitragshöhe und Leistungsangebote mehrerer Kassen gegenüberstellen und vergleichen.

  • Kündigen

    Laut Gesetz können Sie Ihre Krankenkasse wechseln, wenn Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied waren. Die Kündigung erfolgt jeweils zum Monatsende und wird nach zwei Monaten gültig. Wenn Sie im März bei Ihrer Krankenkasse kündigen, sind Sie ab 1. Juni beim neuen Anbieter versichert.

    Tipp: Wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist nur einen Monat. Auch die Bindung an die 18-monatige Mitgliedschaft entfällt.

  • Wechseln und anmelden

    Sie erhalten von ihrer alten Kasse eine Kündigungsbestätigung, die Sie für die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse benötigen. Wenn Sie den Krankenkassenwechsel über unseren Rechner durchführen, erhalten Sie bequem alle nötigen Formulare zugeschickt.

    Übrigens: Wenn Sie Ihre Krankenkasse kündigen, sich danach aber bei keiner neuen Kasse anmelden, dann bleiben Sie automatisch weiterhin bei Ihrer alten Kasse versichert.

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Testsieger

Krankenkassen im Test: Experten prüfen, vergleichen und bewerten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind mit ihren Beitragssätzen und ihrem Angebot an Zusatzleistungen immer wieder Gegenstand von Tests von verschiedenen Verbrauchermagazinen und Testexperten. Vor allem die Beitragserhöhungen, die die Kassen in der Regel am Anfang eines Jahres vornehmen, machen sie für neue Tests und Vergleiche interessant.

So hat die Stiftung Warentest eine Datenbank erstellt, in der Verbraucher Beitragshöhen und Extraleistungen von über 70 Kassen vergleichen können. Auch die Versicherungsexperten des Magazins Focus-Money schauen sich regelmäßig die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen genau an und bewerten sie in mehreren Kategorien.

Stiftung Warentest

Die beste Krankenkasse bei Stiftung Warentest finden

Die Experten der Verbraucherorganisation haben für den Vergleich die Daten von mehr als 70 gesetzlichen Krankenkassen zusammengetragen. Sie können darin die Krankenkasse gezielt für ein bestimmtes Bundesland abrufen und Details wie Anzahl der Geschäftsstellen, Beitragshöhe und Serviceleistungen vergleichen. Die Tester befragten die bundesweit geöffneten Krankenkassen nach den geplanten Beitragssätzen für das kommende Jahr. Insgesamt 23 Krankenkassen, die der Redaktion ihre Prognosen mitgeteilt haben, lagen dabei unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent.

  • Regional günstigste Krankenkassen

    Als günstigste Krankenkasse geht daraus die AOK Sachsen-Anhalt hervor.

  • Bundesweit günstigste Krankenkassen

    Bundesweit hebt sich die hkk mit einem sehr niedrigen Beitragssatz von 0,39 Prozent von den anderen Krankenkassen ab.

Einen Vergleich der Krankenkassen nach Leistungen und Beitragshöhe finden Sie auch ganz einfach über unseren Service.

Focus Money

Testsieger bei Focus-Money: die Techniker

Das Magazin Focus-Money hat 70 Krankenkassen in mehreren Kategorien getestet und daraus einen Sieger ermittelt, der sowohl mit günstigem Beitragssatz und nützlichem Leistungsangebot als auch gutem Service überzeugt.

Als Gesamtsieger setzt sich die Techniker gegen die Mitbewerber durch. Sie bietet dem Vergleich zufolge den besten Mix aus Beitragshöhe und Leistungsangebot. Platz Zwei sichert sich die Hanseatische Krankenkasse (HEK). Bei den Kassen, die nicht bundesweit geöffnet sind, überzeugt die AOK Baden-Württemberg am besten.

  • Beim Service punkten viele Kassen mit hervorragenden Leistungen, unter anderem mehrere Geschäftsstellen der AOK sowie die Barmer, Techniker und die HEK. Sie bieten einen 24-Stunden-Service in mehreren Sprachen, fachliche Beratung und Auslands-Notfall-Service.

  • Im Bereich Bonusprogramme bewerteten die Experten das Angebot an Optionen zur Vor- und Nachsorge. Den besten Anreiz dafür schafft die Techniker, dicht gefolgt von der DAK-Gesundheit und der HEK.

  • Die beste Unterstützung für alternative Heilverfahren wie Osteopathie, Phytotherapie oder Homöopathie bieten die HEK und die Securvita. Andere Kassen wie AOK Baden-Württemberg oder die IKK Brandenburg und Berlin punkten mit sehr guten Leistungen.

  • Bei den Zusatzleistungen für Vorsorge und Therapie, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, überzeugen wieder die AOK Baden-Württemberg, die Techniker, die HEK und die IKK Südwest mit besten Leistungen.

Gesamtsieger AOK Baden-Württemberg (regional)
Techniker (bundesweit geöffnet)
Bonusprogramme Techniker
DAK
HEK
Alternative Medizinverfahren HEK
Securvita
Zusatzleistungen AOK Baden-Württem­berg
Techniker
HEK
IKK Südwest

Krankenkassen­vergleich:  Fragen und Antworten

Die Versicherten müssen sich zumindest ab 2021 auf Beitragserhöhungen einstellen. Aufgrund der negativen Bilanz wegen Corona wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag voraussichtlich von 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent ansteigen. Rechnet man dazu den gesetzlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent, dann wird der durchschnittliche Beitrag für die GKV von 15,7 auf 15,9 Prozent steigen.

Wer möglichst günstig krankenversichert sein möchte, sollte die Möglichkeit nutzen, die Krankenkasse zu wechseln– vor allem, wenn die Krankenkasse den Beitragssatz aufgrund der Corona-Pandemie erhöht. Dann können Versicherte auch von dem einmonatigem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich eine Krankenkasse mit günstigeren Kosten suchen.

Die günstigste Krankenkasse 2020 ist die AOK Sachsen-Anhalt. Sie verzichtet auf einen Zusatzbeitrag, sodass ihr Beitragssatz 14,6 Prozent beträgt. Bundesweit ist die hkk die günstigste Krankenkasse.

Welche Krankenkasse die beste ist, müssen Kassenpatienten selbst entscheiden. Denn neben dem Preis sind die Leistungen entscheidend, bei denen jede Kasse eigene Akzente setzt.

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend einheitlich geregelt sind, entscheiden die Zusatzleistungen, welche Kasse die beste ist. Dem Wirtschaftsmagazin Focus-Money zufolge bietet die Techniker das beste Zusatzpaket, gefolgt von der HEK und der AOK Baden-Württemberg (Focus-Money Ausgabe 7/2019).

Die größte Krankenkasse in Deutschland ist die Techniker mit knapp 7,7 Millionen Mitgliedern. Dahinter folgen Barmer (7,4 Mio.) und DAK-Gesundheit (4,6 Mio.)

Ob die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen aufgrund der Corona-Krise wachsen werden, lässt sich nicht genau sagen. Fest steht, dass es aufgrund der Pandemie zu steigenden Kosten und Ausgaben kommt. In diesem Zusammenhang wird sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag um etwa 0,2 Punkte erhöhen.

Der Spitzenverband der GKV erwartet höhere Ausgaben bzw. Beitragsrückgänge. Er schätzt die finanzielle Lücke auf rund 16,6 Milliarden Euro. Einerseits entstehen Ausgaben von rund 3,4 Milliarden Euro durch Pflege von erkrankten Personen sowie durch Kosten für Impfstoffe und Testungen. Andererseits nehmen die Kassen wegen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit weniger Beiträge ein.

Wer als Selbstständiger freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann eine vorübergehende Senkung oder eine Stundung der Beitragszahlung beantragen. So können sie die Zahlung aufschieben und später in Raten nachzahlen. Falls kein Einkommen vorhanden ist, besteht die Option ALG II zu beantragen.

Nein, eine Kündigung Ihrer Krankenkasse wegen Corona ist nicht notwendig. Falls Sie Schwierigkeiten haben, höhere Beiträge zu bezahlen, dann wechseln Sie einfach zu einer Krankenkasse mit niedrigeren Beiträgen.

Besondere Regelungen für die Kündigung der Krankenkasse wegen Corona gibt es nicht. Es gelten daher die üblichen Fristen, wie die 18-monatige Bindungsfrist bzw. das Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse den Beitrag erhöht. Bei einer Beitragshöhung ist die Kasse verpflichtet, die Mitglieder über dieses Sonderrecht zu informieren.

Bei den betroffenen Patienten nimmt der Arzt oder das medizinische Personal mit einem Wattestäbchen einen Abstrich der Rachen- oder Nasenschleimhaut. Diese Probe wird danach sicher verpackt und schnell in ein Labor gesendet. Dort wird sie nach Krankheitserregern untersucht. Das Ergebnis liegt normalerweise nach etwa einem Tag vor.

Die Krankenkassen übernehmen normal die Kosten für die medizinisch notwendigen Leistungen zur Behandlung. Die Kosten für einen Corona-Test trägt die Krankenkasse nur, wenn ein Arzt oder das Gesundheitsamt einen Test anordnet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten hatte und entsprechende Symptome zeigt.

Die Quarantänemaßnahme allein ist keine Erkrankung. Wer sich in häusliche Isolation begibt und normal von Zuhause aus arbeitet, hat daher keine Ansprüche auf besondere Leistungen der Krankenkasse. Wenn jedoch Krankheitssymptome auftreten und die betroffene Person arbeitsunfähig ist, dann greifen die üblichen Leistungen, die bei einer Krankschreibung ebenfalls gelten.

Aufgrund der verringerten Arbeitszeit in Kurzarbeit beziehen Arbeitnehmer weniger Gehalt. Die Krankenkassenbeiträge richten sich dann nach dem Bruttoverdient in der Kurzarbeit. Arbeitnehmer müssen also nicht befürchten, dass sie trotz geringerem Einkommen den vollen Kassenbeitrag zahlen müssen. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten zahlt der Arbeitgeber einen monatlichen Beitragszuschuss.

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Kurzarbeiter mit seinem Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze gerät, dann kann er dennoch weiterhin privat krankenversichert bleiben. Der Anteil, mit dem sich der Arbeitgeber an der Versicherung beteiligt, erhöht sich für die Dauer der Kurzarbeit. Für die Versicherten entstehen in dieser Zeit keine höheren Kosten.

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können bei der Krankenkasse eine Beitragssenkung oder Stundung beantragen. Sollte auch dieser Beitrag durch das Einkommen nicht zu stemmen sein, dann gibt es die Möglichkeit, ALG II zu beantragen. Privat krankenversicherte können Beiträge ebenfalls stunden oder durch ALG II einen Zuschuss vom Jobcenter erhalten.

Wahrscheinlich nicht, denn bei den meisten Versicherungen wird diese Klausel nur wirksam, wenn bei der Infektion mindestens die äußerste Hautschicht verletzt wurde. Dies ist beispielsweise bei einem Zeckenbiss der Fall oder bei Krankheitsübertragung durch eine Spritze. Auf eine Virusinfektion trifft diese Voraussetzung jedoch nicht zu.

Es gibt derzeit 54 Betriebskrankenkassen (BKK) in Deutschland (Stand 2020). Dies ist mehr als die Hälfte aller in Deutschland ansässigen Krankenkassen. Die größte BKK ist die BKK Mobil Oil mit mehr als 750.000 Mitgliedern.

Es gibt in Deutschland elf AOKs mit zusammen über 20 Millionen Mitgliedern. AOK steht dabei für Allgemeine Ortskrankenkasse. Viele AOKs sind jeweils nur in einem Bundesland tätig. Ausnahmen bilden diese Kassen:

  • AOK Nordost: Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
  • AOK NordWest: Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
  • AOK Plus: Sachsen und Thüringen

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. 2020 liegt sie bei 62.550 Euro brutto/Jahr. Danach können sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichern.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. So ist gewährleistet, dass jeder Versicherte ausreichend und nach aktuellem medizinischem Standard behandelt wird. Dazu zählen laut Bundesgesundheitsministerium die „ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.“

GKV ist die Abkürzung für gesetzliche Krankenversicherung. Demgegenüber steht die PKV – also private Krankenversicherung. Das Nebeneinander aus GKV und PKV in Deutschland ist einmalig. Durch die unterschiedlichen Leistungsniveaus wird das System jedoch als Zwei-Klassen-Medizin kritisiert.

Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem Sockelbeitrag von 14,6 Prozent des Einkommens und dem Zusatzbeitrag zusammen, den jede Kasse selbst festlegt. 2020 variieren die Krankenkassenbeiträge daher zwischen 14,6 Prozent und 17,3 Prozent, wobei die Hälfte des Beitrags bei Angestellten vom Arbeitnehmer übernommen wird.

Bis Ende 2018 trugen gesetzlich Krankenversicherte den kompletten Zusatzbeitrag selbst. Seit 2019 beteiligt sich bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber zu 50 Prozent am Zusatzbeitrag. Gleiches gilt für gesetzlich pflichtversicherte Rentner: Hier steuert die Rentenversicherung den halben Zusatzbeitrag bei.

Den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Beide Parteien zahlen somit jeweils 7,3 Prozent des Einkommens. Beide Parteien teilen sich zudem den  Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse erhebt, bei dem der Angestellte versichert ist.

Sind Angestellte privat krankenversichert, zahlt der Chef einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt 50 Prozent der Krankenversicherungskosten, jedoch nie mehr, als der Arbeitgeber für einen gesetzlich Krankenversicherten zahlen würde. 2020 ist der Arbeitgeberzuschuss daher auf 439,45 Euro pro Monat gedeckelt.

Wie hoch der Krankenkassenbeitrag der AOK ist, hängt von der AOK ab:

  • AOK Sachsen-Anhalt: 14,6 %
  • AOK Plus: 15,2
  • AOK Bremen Bremerhaven: 15,3 %
  • AOK Niedersachsen: 15,4 %
  • AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Nordost, AOK NordWest, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 15,5 %
  • AOK Bayern, AOK Rheinland/Hamburg: 15,7 %

Es gibt mehr als 50 Betriebskrankenkassen (BKK). Der Krankenkassenbeitrag variiert 2020 unter ihnen zwischen 14,95 Prozent (BKK Euregio, geöffnet in Hamburg und Nordrhein-Westfalen) und 16,8 Prozent (BKK Herkules, geöffnet in Bayern, Niedersachsen und Hessen).

Es gibt sechs verschiedene Innungskrankenkassen (IKK). Der Krankenkassenbeitrag fällt bei ihnen 2020 wie folgt aus:

  • IKK gesund plus: 15,2 %
  • BIG direkt gesund: 15,6 %
  • IKK classic: 15,6 %
  • IKK Nord: 15,9 %
  • IKK Brandenburg und Berlin: 16,09 %
  • IKK Südwest: 16,1 %

Die Techniker zählt 2020 zu den günstigeren der mehr als 100 Kassen. Ihr Krankenkassenbeitrag liegt bei 15,3 Prozent. Der Sockelbeitrag beträgt dabei wie bei allen Krankenkassen 14,6 Prozent, der Zusatzbeitrag 0,7 Prozent. Damit unterschreitet die Techniker den vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent deutlich.

Die Barmer erhebt 2020 einen Krankenkassenbeitrag von 15,7 Prozent. Damit liegt die Kasse genau im Durchschnitt, den das Bundesgesundheitsministerium für dieses Jahr vorgibt.

Unter den drei größten Kassen Techniker, Barmer und DAK-Gesundheit erhebt die DAK-Gesundheit 2020 mit 16,1 Prozent den höchsten Krankenkassenbeitrag. Bei der Techniker sind es 15,3 Prozent, bei der Barmer 15,7 Prozent.

Die Krankenkasse zahlt die Kosten einer Brille nur bei extremer Kurz- und Weitsichtigkeit, das bedeutet ab 6 Dioptrien. 4 Dioptrien sind es dagegen bei einer Hornhautverkrümmung. Die Kasse leistet dabei einen Zuschuss für das Brillenglas, das Gestell müssen gesetzlich Krankenversicherte generell selbst übernehmen.

Einige Krankenkassen zahlen einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss kann Teil eines frei verfügbaren Gesundheitskontos oder speziell für die Zahnreinigung gedacht sein. Je nach Kasse beläuft sich die Zuzahlung auf bis zu 75 Euro.

Wie viel eine professionelle Zahnreinigung kostet, hängt vom Gebührensatz ab, den der Zahnarzt abrechnet. So kann die Reinigung eines Zahns beispielsweise 3,62 Euro oder auch 5,51 Euro kosten. In der Summe schwanken die Kosten der professionellen Zahnreinigung daher zwischen 80 Euro und 120 Euro, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Zahnärzten zufolge sollten Verbraucher ein- bis zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, um sich beispielsweise vor Parodontitis zu schützen. Allerdings gibt es bisher keine wissenschaftlichen Studien, die den Nutzen einer Zahnreinigung belegen. Daher muss jeder selbst entscheiden, wie häufig er diese vornimmt.

Versicherte können ihre Krankenkasse wechseln, wenn sie dort mindestens 18 Monate versichert sind. Die reguläre Kündigungsfrist liegt bei zwei Monaten bis zum Monatsende. Wer etwa zum 31. Januar kündigt, ist ab dem 1. April Mitglied der neuen Kasse. Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag oder streicht Leistungen, besteht ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine andere ist unkompliziert möglich. Versicherte brauchen dazu nur im Rahmen der Kündigungsfrist ihrer alten Kasse zu kündigen und sich bei der neuen anzumelden. Die Kündigung ist gültig, sobald Versicherte der bisherigen Krankenkasse die neue Mitgliederbescheinigung vorgelegt haben.

Krankenversicherte können die Krankenkasse so oft wechseln, wie sie wollen. Nach einem Wechsel müssen sie allerdings mindestens 18 Monate bei der neuen Kasse bleiben. Diese Bedingung gilt nicht, wenn die Krankenkasse in dieser Zeit teurer wird. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht.

In Deutschland muss jeder Bürger krankenversichert sein. Die gesetzliche Krankenkasse kann daher keinem Versicherten kündigen. Aus dem gleichen Grund darf die Kasse keine Person ablehnen, die bei ihr Mitglied werden möchte.

Bei der Krankenkasse besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn diese ihren Beitrag erhöht oder Leistungen streicht. Versicherte können dann bis zum Ende des Monats, in dem beispielsweise der neue Krankenkassenbeitrag erstmals abgebucht wird, außerordentlich kündigen. Dabei gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.

Die Familienversicherung steht Kindern, dem Ehegatten oder dem Partner offen, sofern sie in Deutschland wohnen, nicht als Beamter oder hauptberuflich selbstständig tätig sind und nicht selbst versicherungspflichtig sind. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen oder Arbeitslosengeld II beziehen.

Kinder von gesetzlich Krankenversicherten sind in der Regel automatisch bis zum 18. Lebensjahr familienversichert. Das versicherte Mitglied muss dazu seinen Nachwuchs bei der Krankenkasse anmelden. Die Altersgrenze verlängert sich auf bis zu 25 Jahre, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium macht.

Während der Elternzeit ist die Mutter oder der Vater genauso versichert wie bisher. Bestand eine Familienversicherung, ändert sich daran nichts. Gleiches gilt für die Pflichtversicherung. Dabei wird das Elterngeld bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags nicht berücksichtigt, sodass das Elternteil in der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert ist, sofern es nichts zusätzlich verdient.

Schüler sind in der Regel über die Familienversicherung der Eltern kostenlos mitversichert. Sollten sie nebenbei arbeiten, dürfen sie dies nur auf Minijob-Basis. Andernfalls rutschen sie aus der kostenlosen Mitversicherung heraus. Schüler, deren Eltern privat krankenversichert sind, sind ebenfalls in der PKV versichert.

Auszubildende müssen sich selbstständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, da sie mit Beginn ihrer vergüteten Ausbildung aus der kostenlosen Familienversicherung fallen. Verdienen Azubis weniger als 325 Euro im Monat, übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Krankenkassenbeitrag. Bei höherer Vergütung wird er zu gleichen Teilen zwischen Auszubildendem und Chef aufgeteilt.

Auszubildende fallen mit Beginn ihrer vergüteten Ausbildung unter die gesetzliche Versicherungspflicht und können sich daher nicht privat krankenversichern. Dies gilt auch für Azubis, die zuvor Mitglied der privaten Krankenversicherung waren.

Studenten sind solange kostenlos familienversichert, wie sie Kindergeld bekommen. Die Familienversicherung endet daher in der Regel mit dem 25. Lebensjahr. Danach können sie in die studentische Krankenversicherung wechseln, die monatlich rund 80 Euro kostet. Weitere 25 Euro kommen für die gesetzliche Pflegeversicherung hinzu.

Die Krankenversicherung für Studenten kostet rund 80 Euro im Monat. Hinzu kommen der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse und der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. In der Summe zahlen Studenten so zwischen 100 Euro und 115 Euro monatlich.

Zu Beginn ihres Studiums können sich Studenten für die private Krankenversicherung entscheiden. Sie sind dann solange privat krankenversichert, bis sie nach ihrem Studium eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnehmen.

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wird für Studenten erst relevant, wenn sie das 30. Lebensjahr überschreiten und somit nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung bleiben können. Sie haben dann die Wahl, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern oder in die private Krankenversicherung zu gehen.

Sowohl bei den Leistungen als auch beim Krankenkassenbeitrag macht es keinen Unterschied, ob Verbraucher pflicht- oder freiwillig krankenversichert sind. Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Verdienen freiwillig Versicherte jedoch weniger als 1.061,67 Euro brutto monatlich, wird dieses Mindesteinkommen dennoch für die Beitragsberechnung herausgezogen.

Es gibt drei Möglichkeiten, was die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen kostet. 1) Wer über die Familienversicherung des Partners versichert ist, zahlt nichts. 2) Wer Arbeitslosengeld II erhält, zahlt nichts, da das Jobcenter die Beiträge übernimmt. 3) Ist keine Familienversicherung möglich, bleibt die freiwillige Krankenversicherung. Sie kostet mindestens 149 Euro monatlich.

Die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung hängen vom Einkommen ab. Davon fließen mindestens 14 Prozent und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag an die Krankenkasse. Wer Anspruch auf Krankengeld haben will, zahlt weitere 0,6 Prozent. Wichtig: Es gibt einen monatlichen Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung, der 148,63 Euro beträgt.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige kostet mindestens 14 Prozent ihres Einkommens. Wollen sie im Krankheitsfall Krankengeld beziehen, zahlen sie 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Wichtig ist, dass die Krankenkassen von einem Mindesteinkommen in Höhe von 1.061 Euro im Monat ausgehen. Selbstständige zahlen daher mindestens 149 Euro monatlich.

Der KV-Beitrag für Rentner ist genauso hoch wie für Angestellte. Er liegt bei 14,6 Prozent ihres Einkommens plus Zusatzbeitrag. Sind Rentner pflichtversichert, übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Krankenkassenbeitrags. Bei freiwillig versicherten Senioren gehen die Krankenkassen von einem Mindesteinkommen (1.061 Euro) aus, sodass ihr Mindestbeitrag bei 155 Euro monatlich liegt.